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Wenn die Entscheidung zur Hochzeit getroffen ist gibt es natürlich viele notwendige Schritte zur weiteren Planung und Vorbereitung. Es gibt zahlreiche Ratgeber, Internetseiten, Zeitschriften und Hochzeitsmessen. Und diese Vorbereitung kann ja selbst zu einem spannenden und die Partnerschaft bereichernden Teil der Hochzeit werden. Im Blick auf die kirchliche Feier sind folgende Punkte wichtig:
- An welchem Ort soll die Trauung stattfinden?
Es gibt ja sehr verschiedene Kirchen – die Gemeinde, an der das Brautpaar wohnt; die einem Partner vertraute Kirche, in der schon die Konfirmation gefeiert wurde; dann gibt es Kirchen, die besonders als „Hochzeitskirchen“ im Gespräch sind, z.B. die Bergstedter Kirche, weil sie ein besonders stimmungsvoller Raum sind; es gibt moderne Kirchen, die reizvolle eigene Akzente setzen, z.B. auf das gemeinschaftliche Gottesdienstfeiern durch die Anordnung des Gestühls, durch eine größere Nähe zueinander, die es möglich macht, „normaler“ zu sprechen und Andere zu beteiligen (wie z.B. das Gemeindezentrum Hoisbüttel) oder durch reizvolle architektonische und künstlerische Gestaltung (wie z.B. St. Gabriel). Auch die Umgebung, das Äußere mag dabei eine Rolle spielen (Anfahrtmöglichkeiten für die Gäste, der „Hintergrund für die Hochzeitsfotos).
In Absprache mit dem Pastor oder der Pastorin ist auch ein anderer Ort als die Kirche für den Traugottesdienst denkbar. Dann ist natürlich eine noch gründlichere Vorbereitung nötig. In jedem Fall sollte der Ort möglichst frühzeitig geklärt werden, da z.B. in Kirchen wie Bergstedt Termine im Sommerhalbjahr sehr begehrt sind.
- Welche Pastorin oder welcher Pastor soll die Trauung gestalten?
Im Normalfall wird dies der für den Wohnort des Paares zuständige sein, sie können sich aber auch für andere entscheiden, z.B. für einen Geistlichen, der in Ihrer Familie schon andere Kasual-Gottesdienste gehalten hat oder für den Pastor dieses Projektes „Kirche bei Gelegenheit“. Auch hier ist wichtig, rechtzeitig Absprachen zu treffen und Termine für die Traugespräche zu vereinbaren.
- Wie ist es mit der Kirchen-Mitgliedschaft?
Kirchliche Trauungen können in der Regel dann gefeiert werden, wenn die Partner Mitglied unserer ev.-luth. Kirche sind, also getauft und konfirmiert sind. Über die aktuelle Mitgliedschaft gibt es in der Wohnsitzgemeinde eine Bescheinigung, manchmal zusammen mit der Zustimmung zur Trauung in einer anderen Kirche verbunden (Dimissoriale), die bei der Gemeinde, wo die Trauung durchgeführt wird, vorgelegt werden muss.
Eine Trauung ist auch möglich, wenn ein Partner einer anderen Kirche angehört. Ist er oder sie z.B. römisch-katholisch, so gibt es auch die Möglichkeit einer „gemeinsamen Trauung“, die gewöhnlich als „ökumenisch“ bezeichnet wird, bei der ein röm.-kath. Geistlicher mitwirkt. Auch wo darauf verzichtet wird empfiehlt es sich, vom katholischen Pfarramt eine „Befreiung von der Formpflicht“ einzuholen, weil nur so formell die Zulassung zu den Sakramenten für den kath. Partner erhalten bleibt. Gehört nur ein Partner der ev.-luth. Kirche an, so muss auf die Bitte um Gottes Segen nicht verzichtet werden. In diesem Fall wird ein „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung gefeiert. Dieser Gottesdienst ist der Trauung sehr ähnlich, es wird bei der Gestaltung des Trauversprechens darauf geachtet, dass dem konfessionslosen Partner keine Aussagen abverlangt werden, die eindeutig eine christliche Glaubensvoraussetzung haben.
Im Gespräch mit der Pastorin oder dem Pastor wird dies geklärt, dabei wird im Falle von Ausgetretenen sicher auch über die Möglichkeit des Wiedereintritts in die Kirche gesprochen werden.
- Entstehen für die kirchliche Trauung Kosten?
Für die Gestaltung der Trauung durch die Kirche, also für den Dienst des Pastors oder der Pastorin, für den Küsterdienst und das Orgelspiel entstehen in der Regel keine Kosten, die Kirche finanziert dies aus den Kirchensteuermitteln.
Wenn besondere Wünsche bei der Musik bestehen, also z.B. noch ein Solist hinzukommt, so sind die Mehrkosten dafür durch das Paar zu übernehmen.
Gemeinden, wie z.B. Bergstedt, wo ca 120 Trauungen im Jahr stattfinden, davon der größte Teil von Menschen, die nicht in Bergstedt wohnen, haben natürlich einen erheblichen Mehraufwand zu tragen, noch dazu, wenn für denkmalgeschützte Bauten ein erhöhter Unterhaltungsaufwand zu tragen ist. Dies wird nicht durch entsprechende Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln aufgefangen. So bittet Bergstedt darum, eine Spende für die Erhaltung der Kirche und ihre besondere Ausstattung (z.B. Beleuchtung nur mit Kerzen!) zu leisten. Dafür wird selbstverständlich eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
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